IMPRESUM
Informationspflicht laut § 5 Abs.1 E-Commerce Gesetz:
Firma: SUNNY – Dach
Geschäftsinhaber: Franz Zehethofer
Mobil: 0680 / 13 36 950
Anschrift: Raiffeisenstrasse 1/6
4210 Gallneukirchen
Montageleitung: Markus Näpflin
Mobil: 0664 / 22 12 842
Marketing: Romeo Näpflin
Mobil: 0664 / 38 83 155
Email: office@sunny-dach.at
Umsatzsteuer-ID: ATU 741 519 36:
Verantwortlich für den Inhalt: SUNNY-Dach
Trotz höchster Sorgfalt bei der Auswahl und Darbietung kann für dennoch enthaltene Fehler keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Für die Inhalte aller Links, die zu Seiten außerhalb von www.sunny-dach.at führen, wird keine Haftung übernommen und für die dort enthaltenen Informationen ist der jeweilige Diensteanbieter verantwortlich.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns (SUNNY-Dach Inhaber: Franz Zehethofer im folgenden „SUNNY-Dach“) und Ihnen als unseren Kunden/Kundin (im folgenden „Kunde“). Unsere AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen uns und Unternehmen (gewerblich tätigen Kunden) sowie mit Privatpersonen als Verbraucher. Die angeführten Preise verstehen sich netto exkl. MwSt.
1.) Gewährleistung
Die Gewährleistung für unsere Produkte beträgt 2 Jahre ab Datum der Rechnungslegung.
HAFTRÜCKLÄSSE WERDEN VON UNS GENERELL NICHT AKZEPTIERT.
2.) Rechnungslegung und Zahlung
Rechnungslegung und Zahlung lt. Auftragsbestätigung. Teilzahlungen und Zahlungsfristen nach Vereinbarung. Ungerechtfertigte Abzüge, sowie Skontoabzüge außerhalb der Skontofrist werden nicht akzeptiert und eingemahnt!
3.)Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Betriebsstandort von SUNNY-Dach – dieser ist Gallneukirchen.
4.) Sonstige Bestimmungen
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen SUNNY-Dach und dem Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen dennoch wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Regelungen zu vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommen. Nebenabreden bedürfen der Schriftlichkeit.
5.) Preisbasis
Die Preisbasis entspricht dem Datum des Angebotes. Die angebotenen Einheitspreise verstehen sich unter der Annahme, dass die gesamte Leistung beauftragt wird, und die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden können. Die Einheitspreise basieren auf der üblichen Normalarbeitszeit, und enthalten daher keine Kosten für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen.
6.) Regiearbeiten
Sollten zusätzliche Arbeiten nötig sein, werden diese nach Absprache und Beauftragung durch den Bauherrn bzw. dessen rechtmäßigen Vertreter, zu den jeweils gültigen Materialpreisen und einem Regiestundensatz von EUR 56,00 zzgl. MwSt durchgeführt. Sollten Arbeiten außerhalb der Norm-Arbeitszeit nötig sein, werden diese mit den gültigen Überstundenzuschlägen (33% bzw. 66%) auf den Arbeitsanteil verrechnet.
7.) Arbeitsdurchführung
Der Arbeitsbeginn erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel etwa vier Wochen nach Klärung aller technischen Details. Bei bauseits bedingten und von uns unbeeinflussbaren und unvorhersehbaren Arbeitsunterbrechungen verrechnen wir Stillstandskosten in der Höhe von EUR 56,00 je Stunde und Mann zzgl. MwSt.
8.) Subunternehmen
Wir behalten uns vor, die angebotenen Leistungen mit fachlich qualifizierten Subunternehmen auszuführen.
9.) Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als zustande gekommen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt wurde. Anderslautende vorherige mündliche, telefonische und schriftliche Vereinbarungen werden durch die erteilte schriftliche Auftragsbestätigung von uns aufgehoben. Nachträgliche Änderungen der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
10.) Rücktritt
Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück, so schuldet er für die im Voraus erbrachten Leistungen (Aufmaß, Fahrtkosten, Auslagen, Zeichnungen, etc.) Kosten, in Höhe vom tatsächlichen Zeitaufwand der mit EUR 56,- je Stunde zzgl. MwSt und EUR 1 je gefahrener Kilometer zugrunde gelegt wird. Kündigt oder tritt ein Kunde vom bestätigten Auftrag zurück, so werden 50% der Bruttoauftragssumme sofort fällig und dürfen ohne weiterer schriftlichen Nachweise, von gegebenenfalls geleisteten Vorauszahlungen einbehalten werden um Gewinnverluste und bereits erbrachte Leistungen abzudecken.
11.) Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten dann als Festpreis, wenn hierüber sowie über die Geltungsdauer der Festpreise eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich der zurzeit bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Bei Preiserhöhungen die für Leistungen drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten, verpflichtet sich der Kunde über die eingetretenen Erhöhungen bei Dienstleistungs- oder Lohnkosten diese bis 4,25% der Nettoauftragssumme, ohne weitere schriftliche Mitteilung zu übernehmen.
12.) Zusatzleistungen
Nebenarbeiten/Zusatzarbeiten (soweit durch SUNNY-Dach durchführbar) wie z.B. Elektro-, Heizung,- Sanitär-,Fliesen,- Estrich-, Mauer-, Beton-, Stemm- oder Dachdeckerarbeiten, insbesondere Anschlussarbeiten im Boden-, Wand- und Dachbereich (Mauer/ Bodenleger/ Estrich/ Pflaster/ Isolierer/Trockenbau), Verleistungs- und/oder Verblechungsarbeiten (z.B. Boden mit Gefälle, Wände die nicht Lot,-und Fluchtgerecht sind), sowie eventuelle Rinnenverkleidungs- und Verkleidungsbleche, als auch zur optischen Anpassung, wie zum Beispiel aus dem rechten Winkel laufende Wände, Böden oder mögliche angrenzende Konstruktionen, sind nicht im Preis enthalten und müssen nach Materialaufwand, Zeitaufwand und Notwendigkeit zusätzlich berechnet werden oder sind bauseitig durchzuführen. Ebenso sind Entwässerungsanbindung an die vorhandenen Abwasserleitungen wie z.B. Kanal oder Fallrohreinbindungen nicht im Preis enthalten. Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Kundenwunsch / -verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die vorgenannten Nebenarbeiten und Zusatzgewerke als auch für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. Die Preise verstehen sich für Regelarbeitszeiten von 8 Stunden je Arbeitstag und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen insbesondere Höhen, Tiefen und andere Extreme, werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
13.) Zahlung
Der vereinbarte Preis / Vergütung ist ohne jeden Abzug fällig. In Verzug kommt ein Kunde, wenn er nach Zahlungserinnerung ( 7 Kalendertage nach Rechnungsdatum ) nicht zahlt. Unabhängig kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. SUNNY-Dach ist während des Verzugs des Kunden berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten und Arbeiten vorläufig einzustellen. Sollten Zahlungsbedingungen vom Kunden oder Auftragsgeber nicht eingehalten werden, gelten sämtliche noch offenen Forderungen von SUNNY-Dach als fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen, ist SUNNY-Dach berechtigt den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten endgültig einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
14.) Baugenehmigung / Bauausführung
Ist eine Baugenehmigung vom gewünschten Vorhaben nötig oder gewünscht, so ist der Auftraggeber hierfür verantwortlich. Wird vom zuständigen Bauamt eine Statik verlangt, so ist eine Einzelstatik eines zugelassenen Statikers zu betreiben, deren Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen. Sämtliche Botengänge, Bauvoranfragen und die Gebühren vom Bauamt, sind vom Auftraggeber zu begleichen.
15.) Bauausführung
Ein freier Zugang zur Baustelle/Servicestelle /Arbeitsstelle/platz muss gewährleistet sein. Grundlage zur Ausführung des angebotenen Gewerkes ist das Erdgeschoss bzw. ebenerdig. Trifft diese Grundlage nicht zu, so kann der Einsatz von Gerüstbau oder Autokran/Kran nötig sein. Diese Kosten werden zusätzlich mit separater Rechnung berechnet. Hindernisse wie z.B. Markisen, Altbauten, Pflanzen, sowie alle weiteren Behinderungen, die zum Zeitpunkt der Ausführung des vertraglich vereinbarten Werkes nicht bauseits oder vom Kunden/Auftraggeber beseitigt sind, werden um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewähren, vom Auftragnehmer entfernt und nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber wird rechtzeitig ca. 1-5 Werktage vor Arbeitseinsatz benachrichtigt und ist, oder ein vom Auftragsgeber autorisierte Person zur Vertretung, am Bauvorhaben bzw. Einsatzort, persönlich gegenwärtig. Fruchtet ein Termin nicht, verschuldet durch den Auftraggeber oder deren Vertretung, so wird jede weitere Anfahrt zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für Reparatur, Montage und Serviceeinsätze. Gerüst, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu erstellen. Der Kunde kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat und ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht SUNNY-Dach ein Anspruch auf Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb SUNNY-Dach oder eines Ihrer Zulieferanten, Unterlieferanten sowie beauftragte zur Durchführung der Maßnahme Bau,- Montage Unternehmen, entbindet SUNNY-Dach von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigt sie für den Fall, das die Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
16.) Abnahme
Die Abnahme der Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Hat der Kunde die Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von drei Kalendertagen als erfolgt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die Leistung bzw. abgeschlossene Teilleistung nicht innerhalb einer von SUNNY-Dach gesetzter Frist ab, obwohl die Leistung mangelfrei ist oder der Kunde die Abnahme wegen lediglich unwesentlicher Mängel nicht verweigern kann, so gilt die Abnahme als erfolgt.
17.) Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung oder Einbau zu prüfen und alle offensichtlichen Mängel spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung bleibt es SUNNY-Dach überlassen, Ersatz zu leisten, den Minderwert zu vergüten oder den Schaden auf eigene Kosten zu beseitigen. Andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist gänzlich ausgeschlossen. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen. Vorher und ohne Zustimmung von SUNNY-Dach vorgenommene Veränderungen an Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Der Kunde muss ARREA Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle geben. Bei Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturarbeiten übernimmt SUNNY-Dach eine Gewährleistung nur für die von ihr ausgeführten Leistungen. Für Schäden an Leistungen von SUNNY-Dach, die von nachfolgenden oder zur Durchführung beauftragte Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gewährleistung übernommen. SUNNY-Dach haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden oder vom Kunden Bevollmächtigten oder Vertreter vom Kunden, eingereichten Unterlagen, ungenaue bzw. mündliche Angaben und Maße ergeben. Nebenabreden müssen zur Gültigkeit immer schriftlich festgehalten werden. Garantieansprüche sind entsprechend an den Fertiger und/oder Hersteller zu stellen. Die Gewährleistung richtet sich nach dem Hersteller. Sollte bei der Lieferung des Glases Glasbruch, Glasfehler oder Glaseinschlüsse vorhanden sein, so ist dies nach den Richtlinien des Glaslieferanten/ Herstellers zu behandeln.
18.) Schadenersatz
Die Haftung von SUNNY-Dach richtet sich ausschließlich nach dessen Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch SUNNY-Dach, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.